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Kein Kinderunterhaltsabzug im Konkubinat – keine Willkür

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 17. Sept. 2003
  • 1 Min. Lesezeit

Die Verweigerung des Kinderunterhaltsabzug im Konkubinat ist nicht willkürlich. Es gäbe aber gute Gründe für die Zulassung des Abzugs (Erw. 2.2).



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