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Kein Kostenentscheid-Anfechtungsrecht bei Rückweisungsentscheid

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wird in einem Rückweisungsentscheid auch über die Kosten entschieden, so kann dieser Kostenentscheid nicht beim Bundesgericht angefochten werden. Ein derartiger Zwischenentscheid verursacht keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil, weil der Kostenentscheid im Anschluss an den aufgrund des Rückweisungsentscheids neu ergehenden Endentscheid in der Sache angefochten werden kann.



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