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Kein schutzwürdiges Interesse bei Verlustvortrag

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Praxisgemäss fehlt es an einem schutzwürdigen Interesse, wenn der im massgeblichen Veranlagungsjahr erlittene Verlust unstreitig ist und die steuerpflichtige Gesellschaft nur die Höhe der auf das Folgejahr vortragbaren Verluste festgestellt haben will.



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