Praxisgemäss fehlt es an einem schutzwürdigen Interesse, wenn der im massgeblichen Veranlagungsjahr erlittene Verlust unstreitig ist und die steuerpflichtige Gesellschaft nur die Höhe der auf das Folgejahr vortragbaren Verluste festgestellt haben will.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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