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Kein Steuerabzug für Fremdfinanzierte Einmalprämien

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Schuldzinsen zur Fremdfinanzierung von Einmalprämien sind steuerlich nicht abziehbar, wenn die Einmalprämien das eigene Vermögen übersteigen. In einem solchen Fall liegt eine Steuerumgehung vor.



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