Wenn der Ehemann seine gemeinsam mit seiner Ehefrau bewohnte Eigentumswohnung verkauft und die Ehefrau kurze Zeit später eine Eigentumswohnung erwirbt und dort gemeinsam mit ihrem Ehemann wohnt, kann der Ehemann die aus dem Verkauf der Eigentumswohnung resultierenden Grundstückgewinnsteuern nicht aufschieben, weil für die Ersatzbeschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum Subjektidentität verlangt wird.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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