Kein Steueraufschub für Anlagestiftungen
- Thanusiya Wimalanathan
- 1. Feb. 2012
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Die Anlageliegenschaften einer steuerbefreiten Anlagestiftung gelten nicht als betriebsnotwendig im Sinne des Ersatzbeschaffungsrechts. Bei der Grundstückgewinnsteuer ist deshalb ein Steueraufschub infolge Ersatzbeschaffung nicht möglich.