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Kein Steueraufschub für Anlagestiftungen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. Feb. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Die Anlageliegenschaften einer steuerbefreiten Anlagestiftung gelten nicht als betriebsnotwendig im Sinne des Ersatzbeschaffungsrechts. Bei der Grundstückgewinnsteuer ist deshalb ein Steueraufschub infolge Ersatzbeschaffung nicht möglich.



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