top of page

Kein Steuererlass bei Überschuldung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wer überschuldet ist, hat keinen Anspruch auf Steuererlass, da dieser vorwiegend den übrigen Gläubigern zugute käme.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page