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Kein Unterhaltsabzug für präventive Marderschutzmaßnahmen

24. Okt. 2017
1 Min. Lesezeit

Der Einbau eines Marderschutzgitters in einer Liegenschaft dient der zukünftigen Abwendung eines Schadens und kann somit nicht als Unterhaltskosten abgezogen werden.



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