Kein Unterhaltsabzug für präventive Marderschutzmaßnahmen
- Michal Sosnecki
- 24. Okt. 2017
- 1 Min. Lesezeit
Der Einbau eines Marderschutzgitters in einer Liegenschaft dient der zukünftigen Abwendung eines Schadens und kann somit nicht als Unterhaltskosten abgezogen werden.