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Kein Verjährungsaufschub durch aufschiebende Wirkung einer staatsrechtlichen Beschwerde

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 28. März 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Besteuerungsverjährung: Die Einreichung einer staatsrechtlichen Beschwerde mit aufschiebender Wirkung würde nicht bewirken, dass die Besteuerungsrechtsverjährung weiterlaufen würde.



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