Der Umstand, dass auf eine verspätet eingereichte Einsprache zu Unrecht eingetreten wurde, begründet keinen Vertrauensschutz. Es kann daraus insbesondere nicht abgeleitet werden, dass die Steuerbehörde im Folgejahr wiederum auf eine verspätete Einsprache ebenfalls eintritt.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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