Kein Vertrauensschutz bei Notarauskünften
- Thanusiya Wimalanathan
- 4. Mai 2010
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Eine steuerpflichtige Person kann sich bei Auskünften eines Notars nicht auf den Vertrauensschutz berufen. Dies gilt insbesondere, wenn in dem durch den Notar öffentlich beurkundeten und von der steuerpflichtigen Person unterzeichneten Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Parteien allfällige Auskünfte über die steuerrechtlichen Folgen dieses Vertrages direkt bei der zuständigen Steuerbehörde einzuholen haben.