top of page

Kein Vertrauensschutz für frühere Veranlagungen ohne Beanstandungen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Aus dem Umstand, dass die Steuerbehörden die Beschwerdeführer in den betroffenen Jahren ohne Beanstandungen stets gestützt auf die von ihnen eingereichten Aufstellungen veranlagten, können die Beschwerdeführer keinen Anspruch auf Bestand ihrer rechtskräftigen Veranlagungen ableiten.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page