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AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Vertrauensschutz für Qualifikation eines Greifvogelparks

Wird ein Verlust aus dem Betrieb eines Greifvogelparks während einiger Jahre akzeptiert, bildet dies keinen Vertrauensschutz für die künftige Qualifikation des Greifvogelpark als selbständige Erwerbstätigkeit.



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