Verrechnungssteuer: Wenn eine Aktiengesellschaft eine Dividende ausschüttet und die Verrechnungssteuer fristgerecht abliefert, jedoch der Aktionär diese Dividende in seiner privaten Steuererklärung nicht deklariert, handelt er fahrlässig, womit der Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer nach der neuen Regelung von Art. 23 Abs. 2 VStG nicht verwirkt ist.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page