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AutorenbildMichal Sosnecki

Kein Verwirken des Verrechnungssteueranspruchs bei Fahrlässigkeit

Verrechnungssteuer: Wenn eine Aktiengesellschaft eine Dividende ausschüttet und die Verrechnungssteuer fristgerecht abliefert, jedoch der Aktionär diese Dividende in seiner privaten Steuererklärung nicht deklariert, handelt er fahrlässig, womit der Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer nach der neuen Regelung von Art. 23 Abs. 2 VStG nicht verwirkt ist.



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