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Keine überhöhten Abschreibungen vor Gebäudeabriss

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Ausserordentliche Abschreibungen auf Gebäuden sind nur zulässig, wenn eine Wertverminderung tatsächlich eingetreten ist. Auch wenn ein Gebäude in der nächsten Steuerperiode vor Ablauf der natürlichen Lebenszeit abgerissen werden soll, sind keine überhöhten Abschreibungen zulässig.



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