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Keine Übertragung der Wochenaufenthaltsregel auf internationale Fälle

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 7. Nov. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 10. Feb.

Die bundesgerichtliche Rechtsprechung wonach bei leitenden Angestellten ausnahmsweise der Wochenaufenthaltsort als Hauptsteuerdomizil bezeichnet wird, kann auf internationale Sachverhalte nicht übertragen werden.



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