Keine Abschreibung bei Vermietung durch Liegenschaftshändlerin
- Michal Sosnecki
- 16. Mai 2011
- 1 Min. Lesezeit
Vermietet eine Liegenschaftshändlerin eine Liegenschaft an einen Dritten, so dient das entsprechende Grundstück nicht unmittelbar dem Liegenschaftshandelsbetrieb. Es spielt dann keine Rolle, ob es sich um eine Immobilie des Umlaufvermögens oder um eine Kapitalanlageliegenschaft handelt, weil so oder so keine ordentliche Abschreibung zulässig ist.