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Keine Abzugsfähigkeit von Gewinnanteilen bei Grundstücksverkauf

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wird ein geerbtes landwirtschaftliches Grundstück veräussert, muss der Veräusserer den gesamten Gewinn versteuern. Die an die Miterben zu bezahlenden Gewinnanteile betreffen die private Sphäre des Veräusserers und stellen keine geschäftsmässig begründeten Aufwendungen dar.



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