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Keine Abzugsfähigkeit von Handelsschulkosten als behinderungsbedingte Ausgaben

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Die Kosten für den Besuch einer „normalen“ privaten Handelsschule sind nicht als behinderungsbedingte (mehr)Kosten abzugsfähig, selbst wenn der Steuerpflichtige als eine Person mit Behinderung im Sinne des BehiG gilt.



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