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Keine Abzugsfähigkeit von Mietkosten trotz Behinderung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 1. Dez. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Besitzt eine behinderte Person ein Ferienhaus und mietet daneben eine behindertengerechte Wohnung, können die Mietzinse der Wohnung nicht als behinderungsbedingte Kosten abgezogen werden. Die Mietkosten gelten als gewöhnliche Lebenshaltungskosten.



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