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Keine Abzugsfähigkeit von Umnutzungskosten für Freizeitliegenschaft

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 28. Juli 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Wird eine ausserhalb des Wohngebietes liegende, ursprünglich der landwirtschaftlichen Nutzung dienende Liegenschaft, für Wohn- und Freizeitzwecke umfunktioniert, können diese entsprechenden Kosten nicht als Unterhaltskosten in Abzug gebracht werden.



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