Keine Abzugsfähigkeit von Umnutzungskosten für Freizeitliegenschaft
- Michal Sosnecki
- 28. Juli 2011
- 1 Min. Lesezeit
Wird eine ausserhalb des Wohngebietes liegende, ursprünglich der landwirtschaftlichen Nutzung dienende Liegenschaft, für Wohn- und Freizeitzwecke umfunktioniert, können diese entsprechenden Kosten nicht als Unterhaltskosten in Abzug gebracht werden.