top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Abzugsfähigkeit von Vertrags- und Vertretungskosten bei Grundstückgewinnsteuer

Aktualisiert: 8. Nov.

Grundstückgewinnsteuer: Kosten für die Ausarbeitung es Kaufvertrags und für die Vertretung des Veräusseres beim Notar sind nicht als Mäklerprovision abziehbar.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page