Keine Abzugsfähigkeit von Vertrags- und Vertretungskosten bei Grundstückgewinnsteuer
- Michal Sosnecki
- 29. Mai 2009
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 8. Nov. 2024
Grundstückgewinnsteuer: Kosten für die Ausarbeitung es Kaufvertrags und für die Vertretung des Veräusseres beim Notar sind nicht als Mäklerprovision abziehbar.