Keine Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen
3. Apr. 2017
1 Min. Lesezeit
Erfolgt die Auflösung einer Hypothek im Hinblick auf eine Veräusserung der Liegenschaft, können Vorfälligkeitsentschädigungen bei der Einkommenssteuer nicht als Schuldzinsen abgezogen werden.