Keine Abzugsfähigkeit zusätzlicher Fahrkosten für Wochenaufenthalter bei Arbeitsfreien Tagen
- Michal Sosnecki
- 25. Jan. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Nov. 2024
Mehrkosten für auswärtigen Wochenaufenthalt: Arbeitsfreie Tage sind zur Beibehaltung des Status Wochenaufenthalter am steuerrechtlichen Wohnsitz zu verbringen. Dennoch können die entsprechenden zusätzlichen Fahrkosten nicht als Gewinnungskosten qualifiziert und nicht zum Abzug zugelassen werden.