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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Abzugsfähigkeit zusätzlicher Fahrkosten für Wochenaufenthalter bei Arbeitsfreien Tagen

Aktualisiert: 4. Nov. 2024

Mehrkosten für auswärtigen Wochenaufenthalt: Arbeitsfreie Tage sind zur Beibehaltung des Status Wochenaufenthalter am steuerrechtlichen Wohnsitz zu verbringen. Dennoch können die entsprechenden zusätzlichen Fahrkosten nicht als Gewinnungskosten qualifiziert und nicht zum Abzug zugelassen werden.



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