Mehrkosten für auswärtigen Wochenaufenthalt: Arbeitsfreie Tage sind zur Beibehaltung des Status Wochenaufenthalter am steuerrechtlichen Wohnsitz zu verbringen. Dennoch können die entsprechenden zusätzlichen Fahrkosten nicht als Gewinnungskosten qualifiziert und nicht zum Abzug zugelassen werden.
Keine Abzugsfähigkeit zusätzlicher Fahrkosten für Wochenaufenthalter bei Arbeitsfreien Tagen
Aktualisiert: 4. Nov. 2024