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Keine Ansprüche bei Zustellfehler durch Vertreterverschulden

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Ist der Vertreter einer steuerpflichtigen Person aufgrund einer Verwechslungsgefahr selbst dafür verantwortlich, dass ein Entscheid nicht richtig zugestellt werden konnte, so kann die steuerpflichtige Person daraus nichts für sich ableiten.



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