Keine Ansprüche bei Zustellfehler durch Vertreterverschulden
- Michal Sosnecki
- 26. Juli 2011
- 1 Min. Lesezeit
Ist der Vertreter einer steuerpflichtigen Person aufgrund einer Verwechslungsgefahr selbst dafür verantwortlich, dass ein Entscheid nicht richtig zugestellt werden konnte, so kann die steuerpflichtige Person daraus nichts für sich ableiten.