Wenn die Steuerverwaltung ein – vermutlich aus taktischen Gründen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegen den Lebenspartner der Steuerpflichtigen Person – in der Steuererklärung deklariertes Guthaben nicht besteuert, muss sie dies nicht eingehend begründen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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