Keine Berücksichtigung verspäteter Unterlagen vor Verwaltungsgericht
- Michal Sosnecki
- 7. Juli 2011
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Werden Unterlagen erst im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, ist es zulässig, diese nicht mehr zu berücksichtigen. Andernfalls würde einer trölerischen Prozessführung Vorschub geleistet.