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Keine Berücksichtigung verspäteter Unterlagen vor Verwaltungsgericht

  • 6. Juli 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Werden Unterlagen erst im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, ist es zulässig, diese nicht mehr zu berücksichtigen. Andernfalls würde einer trölerischen Prozessführung Vorschub geleistet.



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