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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Berufung auf Fristverkürzung bei Nichtabholung einer Sendung

Wer eine eingeschriebene Sendung nicht innert der postalischen Abholfrist entgegen nimmt, kann sich später nicht darauf berufen, die angesetzte Frist zur Einreichung eines Arztzeugnisses sei zu kurz bemessen gewesen.



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