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Keine Berufung auf Fristverkürzung bei Nichtabholung einer Sendung

  • 27. Juli 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Wer eine eingeschriebene Sendung nicht innert der postalischen Abholfrist entgegen nimmt, kann sich später nicht darauf berufen, die angesetzte Frist zur Einreichung eines Arztzeugnisses sei zu kurz bemessen gewesen.



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