Keine Berufung auf mangelhafte Eröffnung nach verspäteter Einsprache
- Michal Sosnecki
- 9. Juni 2015
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Wird eine Verfügung trotz Vertretungsverhältnis an die steuerpflichtige Person statt an den Vertreter geschickt, liegt eine mangelhafte Eröffnung vor. Werden die Einsprachen erst 12 bzw. 18 Monate später eingereicht, kann sich die steuerpflichtige Person nicht mehr auf die mangelhafte Eröffnung berufen.