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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Beschwerde gegen Einschätzungsvorschlag ohne Rechtsverbindlichkeit

Gegen einen blossen Einschätzungsvorschlag kann noch keine staatsrechtliche Beschwerde geführt werden, weil diesem die Rechtsverbindlichkeit abgeht. Beschwerde ist erst gegen die tatsächliche Veranlagung zulässig.



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