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Keine Beschwerdebefugnis für Gemeinde

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 14. Apr. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Eine Gemeinde ist nicht legitimiert, einen Entscheid betreffend eine innerkantonale Doppelbesteuerung beim Bundesgericht anzufechten, da sie durch einen solchen Entscheid nicht besonders berührt ist.



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