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Keine Beschwerdebefugnis für Graubünden

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 5. Mai 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Der Kanton Graubünden ist nicht legitimiert, einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden betreffend die kantonale Erbschaftssteuer mit Beschwerde beim Bundesgericht anzufechten, da er nicht in qualifizierten Vermögensinteressen betroffen ist. Auch das allgemeine Interesse an der richtigen Rechtsanwendung verschafft dem Kanton keine Legitimation.



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