Keine Betriebstätte: Arztpraxis erfordert patientenbezogene Leistungen am Wohnort
- Michal Sosnecki
- 29. Jan. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Betriebstätte: Werden am Wohnort längst nicht sämtliche administrativen Arbeiten einer Arztpraxis erledigt, sondern nur - abends und am Wochenende - Literatur- und Fachstudium betrieben und die buchhalterischen Daten zuhanden des Treuhänders erfasst, liegt noch nicht eine für eine Arztpraxis qualitativ wesentliche Tätigkeit vor. Dies jedenfalls solange nicht, als dort keine patientenbezogenen Leistungen erbracht werden.