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Keine Doppelbesteuerungsverbot für Zuwendungen an juristische Personen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Das geltende Bundesrecht kennt für die Vereine, Stiftungen und übrigen juristischen Personen kein ausdrückliches Verbot einer wirtschaftlichen Doppelbelastung. Die Besteuerung einer Zuwendung als Einkommen im Sinne von Art. 16 Abs. 1 DBG verletzt kein Bundesrecht, selbst wenn diese bei einer Stiftung nicht als geschäftsmässig begründeter Abzug zugelassen wird.



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