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Keine erhebliche Härte: Verfassungsbeschwerde im Steuererlass abgewiesen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Erlass der Kantons- und Gemeindesteuern: Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen, weil die Zahlung der offenen Steuerschulden für die Beschwerdeführerin nicht mit einer erheblichen Härte verbunden ist.



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