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Keine erhebliche Härte: Verfassungsbeschwerde im Steuererlass abgewiesen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Nov. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Erlass der Kantons- und Gemeindesteuern: Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen, weil die Zahlung der offenen Steuerschulden für die Beschwerdeführerin nicht mit einer erheblichen Härte verbunden ist.



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