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Keine Feststellung über wieder eingebrachte Abschreibungen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 8. Juni 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Steuerpflichtiger kann keine über die Festlegung der Steuerfaktoren hinausgehende rechtskraftfähige Feststellungen, wie zum Beispiel die Feststellung über die Höhe der wieder eingebrachten Abschreibungen, verlangen.



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