Keine Feststellung über wieder eingebrachte Abschreibungen
- Thanusiya Wimalanathan
- 8. Juni 2010
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Ein Steuerpflichtiger kann keine über die Festlegung der Steuerfaktoren hinausgehende rechtskraftfähige Feststellungen, wie zum Beispiel die Feststellung über die Höhe der wieder eingebrachten Abschreibungen, verlangen.