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Keine Fristerstreckung bei ausdrücklich nicht erstreckbarer Nachfrist

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 5. Juni 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Fristerstreckung: Wird eine Nachfrist ausdrücklich als nicht erstreckbar bezeichnet und mit der Androhung des Nichteintretens versehen, kann nicht damit gerechnet werden, dass diese Frist durch blossen Hinweis auf Zahlungsschwierigkeiten dennoch erstreckt wird.



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