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Keine Fristverlängerung bei strittiger Zustellung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 26. Mai 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Fristwahrung: Die Behauptung, die eingeschriebene Sendung der Steuerbehörden habe die Verfügung nicht enthalten, führt nicht zu einer Verlängerung der Rechtsmittelfrist, wenn aufgrund der Umstände anzunehmen ist, dass die Verfügung tatsächlich zugestellt wurde.



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