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Keine Fristwiederherstellung bei späteren Ereignissen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 6. Juli 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Ereignisse, die sich nach verstrichener Rechtsmittelfrist abgespielt haben, sind für die Fristwiderherstellung nicht relevant.



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