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Keine gewerbsmässige Tätigkeit bei Verwaltung eigenen Vermögens

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 31. Okt. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Keine selbständige Erwerbstätigkeit bzw. kein gewerbsmässiger Immobilienhandel liegt vor, wenn lediglich das eigene Vermögen verwaltet wird, insbesondere etwa durch die Vermietung eigener Liegenschaften.



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