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Keine gewerbsmässige Tätigkeit bei Verwaltung eigenen Vermögens

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Keine selbständige Erwerbstätigkeit bzw. kein gewerbsmässiger Immobilienhandel liegt vor, wenn lediglich das eigene Vermögen verwaltet wird, insbesondere etwa durch die Vermietung eigener Liegenschaften.



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