Keine gewerbsmässige Tätigkeit bei Verwaltung eigenen Vermögens
- Michal Sosnecki
- 31. Okt. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Keine selbständige Erwerbstätigkeit bzw. kein gewerbsmässiger Immobilienhandel liegt vor, wenn lediglich das eigene Vermögen verwaltet wird, insbesondere etwa durch die Vermietung eigener Liegenschaften.