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Keine Kollektivität bei Vorsorgeplänen für Alleinaktionär

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 24. Jan. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Vorsorgepläne, welche zwar das Kriterium der virtuellen Kollektivität grundsätzlich erfüllen, bei denen es jedoch im Machtbereich des Alleinaktionärs liegt, die Lohnschwelle für die Aufnahme der übrigen Geschäftsleitungsmitglieder so festzulegen, dass nur der Alleinaktionär angeschlossen ist, erfüllen die Voraussetzungen der (effektiven, virtuellen) Kollektivität nicht. 



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