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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Kollektivität bei Vorsorgeplänen für Alleinaktionär

Vorsorgepläne, welche zwar das Kriterium der virtuellen Kollektivität grundsätzlich erfüllen, bei denen es jedoch im Machtbereich des Alleinaktionärs liegt, die Lohnschwelle für die Aufnahme der übrigen Geschäftsleitungsmitglieder so festzulegen, dass nur der Alleinaktionär angeschlossen ist, erfüllen die Voraussetzungen der (effektiven, virtuellen) Kollektivität nicht. 



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