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Keine Legitimation der Gemeinde bei rechtskräftiger Verfügung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wenn eine Verfügung bereits rechtskräftig ist, sind die Gemeinden nicht legitimiert, die Feststellung des Steuerdomizils in ihrer Gemeinde und die Durchführung eines Nach- und Strafsteuerverfahrens zu verlangen.



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