Keine Nachsteuer bei ungeprüftem Fahrkostenabzug
- Thanusiya Wimalanathan
- 9. Juli 2012
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Werden einer steuerpflichtigen natürlichen Person ohne nähere Abklärungen im Veranlagungsverfahren die Fahrkosten (berechnet Anzahl Arbeitstage x Anzahl Kilometer x Kilometeransatz) zum Abzug zugelassen und stellt sich im Nachhinein heraus, dass die tatsächlichen Kosten viel tiefer ausgefallen sind, kann keine Nachsteuer erhoben werden