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Keine Nachsteuer bei ungeprüftem Fahrkostenabzug

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 9. Juli 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Werden einer steuerpflichtigen natürlichen Person ohne nähere Abklärungen im Veranlagungsverfahren die Fahrkosten (berechnet Anzahl Arbeitstage x Anzahl Kilometer x Kilometeransatz) zum Abzug zugelassen und stellt sich im Nachhinein heraus, dass die tatsächlichen Kosten viel tiefer ausgefallen sind, kann keine Nachsteuer erhoben werden



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