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AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Nachsteuer bei vollständiger Deklaration trotz ungenauer Bewertung

Nach- und Strafsteuer: Eine Nachbesteuerung aufgrund von Art. 151 Abs. 2 DBG ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige Einkommen und Vermögen in seiner Steuererklärung vollständig und genau angegeben hat und die Steuerbehörden die Bewertung anerkannt haben, selbst wenn die Bewertung ungenau war.



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