Werden Betriebseinrichtungen im Jahr 2010 verkauft, die selbständige Erwerbstätigkeit in den Jahren 2011 und 2012 dennoch weitergeführt, kann der Gewinn aus dem Verkauf der Betriebseinrichtung nicht privilegiert, d.h. getrennt vom übrigen Einkommen, besteuert werden.
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Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
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