Keine rechtsgültige Eröffnung durch Aktenablage bei unbekanntem Aufenthalt
- Michal Sosnecki
- 3. Juni 2016
- 1 Min. Lesezeit
Veranlagungs- und Einschätzungsentscheide können - auch bei unbekanntem Aufenthalt der steuerpflichtigen Person – nicht mit der Ablage in den Akten rechtsgültig eröffnet werden.