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Keine rechtsgültige Eröffnung durch Aktenablage bei unbekanntem Aufenthalt

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 3. Juni 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Veranlagungs- und Einschätzungsentscheide können -  auch bei unbekanntem Aufenthalt der steuerpflichtigen Person – nicht mit der Ablage in den Akten rechtsgültig eröffnet werden.



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