top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Keine Rechtsverweigerung bei Rückweisung durch Rekurskommission

Die Rekurskommission begeht nicht ohne weiteres eine formelle Rechtsverweigerung, wenn sie die Streitsache an die Vorinstanz zurückweist, obwohl sie allenfalls reformatorisch hätte entscheiden können.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page