Keine Revision bei rechtskräftiger Jahressteuer für Freizügigkeitsleistung
- Michal Sosnecki
- 4. Juni 2015
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Wird eine Freizügigkeitsleistung aus dem Ausland mit einer separaten Jahressteuer rechtskräftig veranlagt, obwohl kein Barauszahlungsgrund vorgelegen hat, kann die Steuerverwaltung die Veranlagung nicht mehr revisionsweise aufheben.