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Keine Revision wegen geänderter Rechtsauffassung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 1. Juni 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Spätere Publikationen oder Gerichtsentscheide, welche eine andere Rechtsauffassung zum Ausdruck bringen, stellen keine Revisionsgründe für ein Bundesgerichtsurteil dar. Hierfür müsste es sich um Tatsachen oder Beweismittel handeln und nicht bloss um ein anderes Rechtsverständnis. Zudem müsste das geltend gemachte Ereignis bereits im Zeitpunkt des Bundesgerichtsurteils vorgelegen haben.



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