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Keine selbständige Erwerbstätigkeit bei Dauerverlusten

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 6. Mai 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Landwirt, der mit seinem Betrieb während 20 Jahren Verluste erzielt, führt keine selbständige Erwerbstätigkeit aus. Verluste aus dem Landwirtschaftsbetreib können demnach nicht vom übrigen Einkommen abgezogen werden.



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